Wer zu einer simultanen Vernehmung zur Feststellung der Ernsthaftigkeit der Ehe oder auch einer Scheinehe-Befragung in seine Ausländerbehörde eingeladen wird, findet gute Hinweise zu dem Thema im kleinen Heiratsratgeber von Kanak Attak.
Es wurden ca. 60~70 Fragen gestellt, wobei die Verdächtigende Seite (z.B. Deutsche Botschaft im Ausland oder Ausländerbehörde des Wohnorts) im Allgemeinen die Fragen auswählt. Zeitgleich werden dann die beiden Verdächtigen jeweils unabhängig befragt. Die Ergebnisse der Vernehmung werden dann irgendwie ausgewertet.
Als Begründung für die Notwendigkeit der Feststellung hieß es, dass sich Unstimmigkeiten bei den Aussagen ergeben hätten (z.B. Nicht-Bekanntsein des vollständigen Namens inklusive aller 23 Vornamen des Anderen) und außerdem der Hergang des Kennenlernens nicht nachvollziehbar sei.
Ein Teil der Fragen ist vermutlich immer gleich und bezieht sich auf die Personendaten und die der Familienmitglieder, ein anderer Teil wird ausgewählt. Zu persönliche Fragen wie z.B. Stellungen beim Sex sind meines Wissens nicht zugelassen.
Nachfolgend ein paar Fragen…